Gesetzliche Rahmenbedingungen der 24 Stunden Betreuung

12. Mai 2022 durch
Gesetzliche Rahmenbedingungen der 24 Stunden Betreuung
BEST 78 GmbH
| Noch keine Kommentare

Um einen umfassenden Einblick in die Strukturen der 24h Betreuung zu erhalten, ist auch ein systematischer Blick auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen unvermeidlich, vor allem dann, wenn Sie auf die finanzielle Unterstützung aus der Pflegeversicherung angewiesen sind. Gute Erklärungen und kostenlose Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhalten Sie zunächst im Internet. Hier seien Ihnen insbesondere die Webseiten über des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ans Herz gelegt.1 Angesichts der schon breit vorhandenen Informationen im Internet sind wir daher der Meinung, dass wir in diesem Ratgeber nicht noch einmal das wiederholen wollen, was bereits mannigfach vorhanden ist oder wie Karl Valentin es mal sagte, „jetzt ist zwar schon alles gesagt, aber noch nicht von Jedem“2. Stattdessen wollen wir einen anderen Weg beschreiten und uns auf die Systematik der für die 24-h-Betreuung einschlägigen Gesetzesvorschriften sowie der dahinter stehenden Logik konzentrieren. So erhalten Sie die notwendigen Hintergrundinformationen, um die Folgen der einzelnen Gesetzesvorschriften besser zu verstehen.
Da die privaten Versicherungsunternehmen verpflichtet sind, ihren Versicherten mindestens die gleichen Leistungen und Standards anzubieten, wie sie auch die gesetzlich Versicherten erhalten, sind die nachfolgenden Beschreibungen insoweit auch für sie von Relevanz. In der Regel erhalten privat Versicherte aber höhere und bessere Leistungen als ihre gesetzlich versicherten Mitbürger, sofern man aus finanziellen Gründen nicht gezwungen ist, seine Versicherungsprämien bewusst niedrig zu halten. Die zu erwartenden Leistungen finden Sie in Ihren individuellen Versicherungsbedingungen. Falls Sie sich aber das mühselige Durchlesen des Kleingedruckten verständlicherweise ersparen wollen, fragen Sie besser gleich Ihren Versicherungsvertreter. Denn dafür ist er ja auch da.

Häusliche Pflege oder häusliche Krankenpflege...

Und damit kommen wir zu einem neuen Begriff in der Pflege: der Behandlungs- oder häuslichen Krankenpflege. Sie wird im SGB V geregelt. Behandlungspflege muss immer vom Arzt verordnet werden. Eine Behandlungspflege nach SGB V kommt zur Anwendung, wenn eine Person noch keinen Pflegegrad besitzt, aber Pflege (wie z.B. beim Arm- oder Beinbruch) braucht oder über einen Pflegegrad höher als 2 verfügt, aber zusätzlich noch medizinische Unterstützung braucht. Klassische Beispiele dafür sind die Verabreichung von Insulinspritzen, die Wundversorgung, die Zusammenstellung von Medikamenten oder die Katheterversorgung. Die medizinische Behandlungspflege muss immer von ausgebildetem Fachpersonal ausgeführt werden. Darum sollten Sie Ihre 24h Betreuungskraft auch niemals dazu überreden, eine Behandlungspflege für Sie auszuführen. Das ist viel zu gefährlich für Sie. Und wozu auch? Sie ersparen sich dadurch nichts. Denn Behandlungspflege wird von den Krankenkassen bezahlt und schmälert Ihr Pflegebudget daher nicht. Aber die Inanspruchnahme einer Behandlungspflege hat noch einen weiteren Vorteil für Sie. Da Behandlungspflege regelmäßig von Fachkräften eines Pflegedienstes ausgeführt wird, kommt hierdurch eine weitere Personengruppe mit ins Spiel, die ein geschultes Auge auf Ihre Pflegesituation werfen kann.

Anmelden um einen Kommentar zu hinterlassen